| Sportschützen Tiefenbroich 1968 e. V.SATZUNG
§ 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen „Sportschützen - Tiefenbroich 1968 e.V.“ nachfolgend „Verein“ genannt und ist in das Vereinsregister eingetragen. Er hat seinen Sitz in Ratingen und ist Mitglied des Rheinischen Schützenbundes e.V. . § 2 Zweck, Gemeinnützigkeit, Ziele und Auflösung 1) Zweck des Vereins ist der freiwillige Zusammenschluß von Schützen zur Pflege des Schießsportes als Leibesübung nach den Richtlinien des Schützenbundes e.V. und des Bundes Deutscher Sportschützen 1975 e.V. 2) Der Verein ist politisch und konfessionell neutral. Er verfolgt ausschließlich, unmittelbar und selbstlos gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. AO und zwar insbesondere durch die Förderung des Schießsportes. Etwaige Gewinne dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Sachwert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Es darf keine Person durch Verwaltungsaufgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 3) Seine Ziele verwirklicht der Verein durch:
4) Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Mitglieder und den gemeinen Sachwert der von den Mitgliedern geleisteten Sacheinlagen übersteigt für gemeinnützige Zwecke schießsportlicher Art an den Rheinischen Schützenbund e.V. § 3 Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft 1) Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, die im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte ist. Für die Aufnahme von Jugendlichen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich. In besonderen Fällen ist die geistige oder körperliche Tauglichkeit zur Ausführung des Schießsportes nachzuweisen. Grundsätzlich gelten die rechtlichen Bestimmungen. 2) Die vorläufige Mitgliedschaft kann durch einen schriftlichen Antrag beim Vorstand erworben werden. Über die endgültige Mitgliedschaft entscheidet die Mitgliederversammlung unter Ausschluss des jeweiligen Bewerbers mit einfacher Stimmenmehrheit. Mit der Aufnahme erkennt das Mitglied die Satzung und Ordnungen des Vereins an. 3) Sofern der Verein sich einem anderen Verein ( Hauptverein ) als rechtlich und wirtschaftlich selbständige juristische Person anschließt, ist zum Erwerb der Mitgliedschaft weiter Voraussetzung, daß der Vorstand des Hauptvereins nicht binnen 4 Wochen nach schriftlicher Anzeige der Aufnahmeabsicht schriftlich widerspricht. Ein Widerspruch kann nur aus schwerwiegenden Gründen erfolgen.
§ 5 Rechte und Pflichten 1) Die Rechte der aktiven Mitglieder sind:
2) Die Pflichten der aktiven Mitglieder sind:
3) Die Rechte der passiven Mitglieder sind:
4) Die Pflichten der passiven Mitglieder sind: Die Pflichten der passiven Mitglieder regeln sich analog zu 2) a), c) und d). Das passive Mitglied hat kein Stimmrecht auf Vereinsversammlungen,
§ 6 Verlust der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt:
zu 1) Der Austritt ist nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich. Die Kündigung muss mindestens 3 Monate vorher schriftlich erfolgen. zu 2) Der Ausschluß eines Mitgliedes kann erfolgen:
§ 7 Organe des Vereins Die Organe des Vereins sind:
§ 8 Die Mitgliederversammlung Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins.
Sie tritt einmal jährlich zusammen. Hierzu ist mindestens zwei Wochen vorher, unter Bekanntgabe der Tagesordnung einzuladen.
Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Sie fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit, soweit diese Satzung nichts anderes bestimmt. Auf Antrag kann die Mehrheit der anwesenden Mitglieder schriftliche Abstimmung beschließen.
Die Jahreshauptversammlung wird in der zweiten Hälfte des Geschäftsjahres (§ 3) einberufen. Außerordentliche Mitgliederversammlungen können vom Vorstand einberufen werden. Sie müssen einberufen werden, wenn mindestens mehr als 1/10 der Mitglieder diese beim Vorstand schriftlich unter Angabe der Gründe beantragen. § 9 Aufgaben der Mitgliederversammlung Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind:
Wahl von zwei Kassenprüfern
zu a) Kassenprüfer
zu f) Satzungsänderungen
zu h) Auflösung des Vereins
§ 10 Der Vorstand a) Gliederung des Vorstandes Der Vorstand setzt sich zusammen aus:
Der 1.Vorsitzende, der 1. Schriftführer, der 1.Kassierer und der 2. Vorsitzende bilden den geschäftsführenden Vorstand gemäß § 26 BGB. Der Verein wird durch jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden.
b) Aufgaben des Vorstandes
c ) Wahl und Amtsdauer des Vorstandes
d) Haftung des Vorstandes
Der Vorsitzende, sein Vertreter oder ein anderes durch den Vorstand bestimmtes Vereinsmitglied vertritt den Verein in Delegiertenversammlungen.
§ 11 Der Sportausschuss a) Gliederung des Sportausschusses Der Sportausschuss besteht aus:
b) Aufgaben des Sportausschusses Der Sportausschuss ist zuständig für die schießsportlichen Belange des Vereins.
Den Mitgliedern des Sportausschusses obliegen die Aufsicht und Unterweisung der Schützen in den verschiedenen Waffenarten. Sie führen die Schießprogramme in Zusammenarbeit mit dem Vorstand durch.
Näheres regelt die Geschäftsordnung.
c) Amtsdauer des Sportausschusses Die Mitglieder des Sportausschusses werden für die Dauer von drei Jahren gewählt. Die Wiederwahl ist möglich. Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Mitgliedes erfolgt Ersatz für den Rest der Amtszeit. Der Vorsitzende wird durch den Vorstand bestätigt.
Die Mitglieder zu 4 werden durch einen Vorstandsbeschluss in den Sportausschuss bestellt.
Die Gültigkeit der Satzung wurde am 25.02.1978 von den Mitgliederversammlung beschlossen und tritt mit dem Tage der Eintragung ins Vereinsregister in Kraft.
(Fassung 29.03.2008; Eintrag ins Vereinsregister am 18.07.2008)) |